Das Bürgerliche Gesetzbuch einmal ganz anders - Erläuterung des Erbrechts durch Ulrich Conzen

P1030028 (Small)Am Freitagabend fanden sich 31 Interessierte im Sängerheim der Gaststätte Fischenicher Hof ein, um einem weiteren Vortragsabend des CDU-Ortsverbandes Fischenich beizuwohnen. Thema war diesmal das deutsche Erbrecht, das vom Fischenicher Ratsherren und Juristen Ulrich Conzen dargestellt wurde.

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Ulrich Conzen

Wer schematische Darstellungen der Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches erwartet hatte, wurde schnell eines Besseren belehrt. Ulrich Conzen erläuterte anhand von Fallbeispielen sehr anschaulich die “gesetzliche Erbfolge”, den Unterschied zwischen “Testament”, “Vermächtnis” sowie “Erbvertrag” und zeigte deutlich auf, welche Fehler beim Verfassen eines “letzten Willens” sehr häufig gemacht werden. Fragen der Teilnehmer wurden erschöpfend beantwortet und jeder erhielt eine Zusammenstellung schriftlicher Informationen zum Thema.

Am Ende war jedem klar geworden, dass es mehr als sinnvoll ist, für den “Fall der Fälle” Vorkehrungen zu treffen und man dabei am besten fachliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte.

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