Zahlreiche Anfragen von Anliegern der Gennerstraße zu den beabsichtigten Straßen- und Kanalbauarbeiten auf der Gennerstraße nahm die CDU zum Anlass, im Ausschuss für Planung und Umwelt am 14.05.2013 eine entsprechende Anfrage zu stellen, die wie folgt beantwortet wurde:
Wann wird mit den Maßnahmen begonnen?
Antwort:
“Der Baubeginn ist geplant ab Sommer 2014, nach Fertigstellung der Baumaßnahme „Neuordnung Kanalisation Marktweg“.
Welche Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Nebenanlagen, sind konkret geplant?
Antwort:
“Der Rhein-Erft-Kreis (REK) plant den Neubau der Gennerstraße. Diese Planungen befinden sich aktuell in der Grundlagenermittlung (Fragen hierzu bitte direkt an den REK oder die Stadt Hürth, Amt 61). Im Rahmen dieser Maßnahme sind weiterhin folgende Baumaßnahmen vorgesehen:
Der Ausbau der Nebenanlagen (Gehwege, Parkplätze), die Kanalisation inkl. der Hausanschlüsse, die Straßenbeleuchtung sowie die Fernwärme- und Wasserversorgung.”
Wie lange werden die Arbeiten zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen dauern?
Antwort:
“Wie zu vor erläutert, erfolgt aktuell die Grundlagenermittlung beim REK. Die Bauzeit wird vorbehaltlich der weiteren Planungen auf 2-3 Jahre geschätzt.”
Wie hoch sind die Kosten für die Maßnahmen?
Antwort:
“Wie zu vor erläutert, erfolgt aktuell die Grundlagenermittlung beim REK. Im aktuellen Wirtschaftsplan der SWH sind vorbehaltlich der weiteren Planungen folgende Kosten für 2013-2016 eingestellt:
Nebenanlagen 600.000 €
Kanalisation 2.000.000 €
Straßenbeleuchtung 180.000 €
Fernwärmeversorgung 700.000 €
Wasserversorgung 400.000 €”
Wie werden die Anliegerbeiträge errechnet?
Antwort:
“Für den Straßenbau (REK) fallen keine Anliegerbeiträge an. Für die Nebenanlagen, Straßenbeleuchtung und Entwässerung werden die Anliegerbeiträge nach KAG ermittelt.”
Anmerkung:
Mit “KAG” ist das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gemeint. Zu den Beiträgen finden Sie in § 8 KAG Informationen.
In der Satzung der Stadt Hürth über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbaurechtliche Maßnahmen finden Sie in § 3 weitergehende Informationen zu den Kostenanteilen der Stadt und der Beitragspflichtigen.
Ist eine Bürgeranhörung bzw. Bürgerinformation vorgesehen?
Wenn ja: Wann findet diese statt?
Antwort:
“In Abhängigkeit der Ergebnisse der anstehenden Planungen und auf Einladung des REK und der Stadt Hürth ist eine Bürgeranhörung im Herbst 2013 geplant.
Liegt für die Dauer der Maßnahmen ein Verkehrsumleitungskonzept vor?
Wenn ja: Welche Umleitungsmaßnahmen sind während der Bauarbeiten vorgesehen?
Antwort:
“Wie zu vor erläutert, erfolgt aktuell die Grundlagenermittlung beim REK. Das Verkehrsumleitungskonzept wird dann bei entsprechender Planungstiefe in Zusammenarbeit mit REK, Ordnungsamt, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und SWH aufgestellt.”
Wir bleiben für Sie an dem Thema dran!